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Festgottesdienst 27. März 2022 11.15 Uhr

So., 27. März

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Kreuzeskirche Essen

Festgottesdienst zur Eröffnung des Schöpfungs-Projekts "Gleich öffnet sich der Erde Schoß... Die Schöpfung. Was wird?" Predigt: Bischöfin Prof. Dr. Beate Hofmann (Kurhessen-Waldeck)

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Festgottesdienst 27. März 2022 11.15 Uhr
Festgottesdienst 27. März 2022 11.15 Uhr

Ort und Zeit

27. März 2022, 11:15 – 12:15 MESZ

Kreuzeskirche Essen, Kreuzeskirchstraße 16, 45127 Essen, Deutschland

Über die Veranstaltung

Festgottesdienst

27. März 2022

11.15 Uhr Kreuzeskirche Essen

Predigt: Bischöfin Prof. Dr. Beate Hofmann (Ev. Landeskirche Kurhessen-Waldeck)

Grußworte:

Thomas Kufen - Oberbürgermeister Stadt Essen

Marion Greve - Superintendentin Kirchenkreis Essen

Prof. Dr. Oliver Scheytt - Vorsitzender Forum Kreuzeskirche Essen e.V.

Gottesdienstleitung:

Pfarrerin Barbara Montag

Liturgen:

Pfarrer Thomas Nawrocik

Christian Schrempf - Finanzkirchmeister

Matthias Helms - Presbyteriumsvorsitzender

Musik von Heinrich Schütz und Joseph Haydn

Essener Kantorei

Leitung und Orgel: Kantor Andy von Oppenkowski

Veranstaltung der Ev. Kirchengemeinde Essen-Altstadt in Zusammenarbeit mit dem Forum Kreuzeskirche Essen

Das Gottesdienst findet nach der 3G-Regel statt:

Der Besuch dieser Veranstaltung ist ausschließlich für vollständig geimpfte, nachweislich genesene oder getestete Personen möglich. Davon ausgenommen sind Kinder/ Jugendliche unter 18 Jahren.

Einlass nur mit gültigem Personalausweis sowie einem der folgenden Nachweise: 

- Geimpfte: digitaler / physischer Impfpass (2 Wochen bis 9 Monate nach 2. Impfung oder Boosterung)

- Genesene: Nachweis eines positiven PCR-Tests (mind. 28 Tage, höchstens 6 Monate alt)

- geimpfte Genesene: Nachweis eines positiven PCR-Tests in Verbindung mit dem Nachweis mindestens einer erhaltenden Impfstoffdosis, vorher oder nachher (6 Monate gültig)

- Getestete: Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests (durch geschultes Personal, kein Selbsttest, nicht älter als 24h) oder negativen PCR-Tests (nicht älter als 48h)

Das Gebäude darf nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Dieser ist auch während der Veranstaltung zu tragen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.

Beachten Sie bitte außerdem die aktuell geltenden Abstandsregeln.

Datenschutz:

Zur Kontaktnachverfolgung werden Ihre persönlichen Daten erfasst und in der Regel 28 Tage nach Veranstaltung gelöscht / vernichtet.

Eintritt: Eintritt frei

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